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Drohne fliegen in Island: Regeln, Verbotszonen & Registrierung (2026)

von sabrina · Aktualisiert: 17. Juli 2026

Island ist eines der spektakulärsten Länder der Welt für Drohnenaufnahmen – aber die Regeln sind 2026 komplizierter geworden als noch vor ein paar Jahren. Seit dem 17. Mai 2026 gelten in vielen Naturschutzgebieten deutlich strengere Vorgaben, dazu kommen die Regeln der isländischen Luftfahrtbehörde und teils eigene, sehr detaillierte Vorschriften im Vatnajökull-Nationalpark. Hier bekommt Ihr den aktuellen Überblick, damit Eure Drohne im Koffer bleibt, wo sie muss, und in der Luft, wo es erlaubt ist.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Grundregeln: Was für ganz Island gilt

Unabhängig davon, wo Ihr in Island fliegt, gelten die Regeln der isländischen Verkehrs- und Luftfahrtbehörde Samgöngustofa auf Basis der EU-Drohnenverordnung:

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Sichtflug (VLOS): Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite bleiben, außer Ihr habt einen Spotter dabei
  • Mindestalter: 16 Jahre für den eigenständigen Betrieb
  • Abstand zu Menschen: Nicht über oder in unmittelbarer Nähe von Menschen fliegen, die nicht am Flug beteiligt sind
  • Abstand zu Flughäfen: Mindestens 1,5 km zu Flugplätzen einhalten
  • Nachtflüge: Grundsätzlich erlaubt, die Drohne muss dann aber ein grünes Blinklicht tragen und sichtbar bleiben

Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung Nr. 1360/2024 über den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Ein Poster mit den wichtigsten Regeln fasst die Grundlagen übersichtlich zusammen.

Registrierungspflicht: Wann Ihr Euch anmelden müsst

Fliegt Ihr Eure Drohne ausschließlich privat zum Vergnügen, ohne die Aufnahmen zu veröffentlichen oder kommerziell zu nutzen, braucht Ihr keine Registrierung. Sobald der Einsatz aber über reine Freizeitnutzung hinausgeht – etwa bei kommerziellen Aufnahmen, aber nach gängiger Auslegung auch bei Content, den Ihr öffentlich auf Social Media oder einem Blog veröffentlicht – müsst Ihr Euch bei der Samgöngustofa registrieren. Die Registrierung kostet 5.500 ISK (rund 37 €) und ist 5 Jahre gültig. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Anfrage bei der Behörde, um auf der sicheren Seite zu sein.

Weite Hochlandlandschaft Island aus der Vogelperspektive, ideal für Drohnenaufnahmen

Neu seit Mai 2026: verschärfte Regeln in Naturschutzgebieten

Am 17. Mai 2026 ist eine neue Verwaltungspraxis der isländischen Naturschutzbehörde (Umhverfisstofnun, inzwischen Teil der Náttúruverndarstofnun) in Kraft getreten. Hintergrund sind stark gestiegene Drohnennutzung, Störungen von Natur und Besuchern sowie mehrere Zwischenfälle in sensiblen Gebieten. In den betroffenen Schutzgebieten werden Genehmigungen künftig nur noch für Forschung, Monitoring, Bauarbeiten, Filmprojekte oder genehmigungspflichtige Veranstaltungen erteilt – private Freizeitflüge sind dort praktisch ausgeschlossen. Anträge laufen über island.is.

Besonders betroffen sind unter anderem:

  • Gullfoss, Geysir und weitere Stationen am Golden Circle
  • Skógafoss und Dyrhólaey an der Südküste
  • Dynjandi und Hornstrandir in den Westfjorden (saisonal, 1. Mai – 15. September)
  • Goðafoss sowie Schutzgebiete am Mývatn und der Laxá
  • Látrabjarg und weitere Vogelfelsen
  • Snæfellsjökull-Nationalpark (saisonal, 1. Mai – 15. September)

Das Fjallabak-Naturreservat rund um Landmannalaugar hat noch eine eigene, härtere Regel: Zwischen dem 15. Juni und 15. September werden dort gar keine Genehmigungen für Freizeit-Drohnenflüge mehr erteilt, auch nicht über island.is.

Vatnajökull-Nationalpark: eigenes, differenziertes System

Der Vatnajökull-Nationalpark – mit Skaftafell, Jökulsárlón, Dettifoss, Askja und dem Laki-Krater – folgt eigenen, sehr detaillierten Regeln, die sich von den übrigen Schutzgebieten unterscheiden. Grundsätzlich sind Freizeit-Drohnenflüge im Park erlaubt, aber mit klaren Ausnahmen:

  • Komplett verboten: Skaftafell (außer direkt vor dem Skaftafellsjökull-Gletscher), Jökulsárgljúfur/Ásbyrgi (außer Dettifoss Westseite), Askja, sowie Jökulsárlón und Fellsfjara vom 15. April bis 15. Juli (Vogelschutz)
  • Nur mit mündlicher Ranger-Erlaubnis vor Ort: Drekagil, Herðubreiðarlindir, Hvannalindir, Kverkjökull, Sigurðarskáli, Snæfell-Hütte, Eldgjá und der Laki-Krater – fragt an der jeweiligen Rangerstation nach, bevor Ihr startet
  • Feste Tageszeitfenster: Skaftafellsjökull, Jökulsárlón (außerhalb der Vogelschutz-Saison) und Dettifoss Westseite dürfen nur außerhalb der Hauptbesucherzeiten beflogen werden, meist früh morgens oder spät abends – die genauen Zeiten variieren nach Jahreszeit

Die vollständigen, aktuellen Zeitfenster findet Ihr auf der offiziellen Drohnenregeln-Seite des Vatnajökull-Nationalparks – sie werden je nach Sonnenauf- und -untergang mehrmals im Jahr angepasst.

Dettifoss Island – Drohnenflüge nur auf der Westseite und zu festen Tageszeiten erlaubt

Straße nach Askja Island – Drohnenflüge im Gebiet um die Askja-Caldera nicht erlaubt

Wo darf ich noch problemlos fliegen?

Trotz der vielen neuen Einschränkungen bleibt der weitaus größte Teil Islands für Freizeit-Drohnenflüge offen – vor allem das Hochland abseits der genannten Schutzgebiete, große Teile der Westfjorde außerhalb der Vogelschutz-Saison sowie die meisten Straßen und Landschaften entlang der Ringstraße, die nicht explizit gelistet sind. Generell gilt: In dünn besiedelten Gegenden ohne Nationalpark- oder Naturschutzstatus dürft Ihr im Rahmen der allgemeinen Regeln (120 m Höhe, Sichtflug, Abstand zu Menschen und Tieren) weiterhin fliegen. Prüft trotzdem vor jedem Flug die aktuelle Lage für den konkreten Ort, da sich die Vorgaben seit Mai 2026 laufend anpassen.

Vulkanlandschaft im isländischen Hochland, einem der Gebiete ohne Drohnen-Einschränkungen

Praktische Tipps für die Reise mit Drohne

  • Im Handgepäck transportieren: Lithium-Akkus gehören ins Handgepäck, nicht ins aufgegebene Gepäck – das schreiben die meisten Airlines aus Sicherheitsgründen ohnehin vor
  • Akkus sicher verstauen: Eine Lipo-Safe-Bag schützt vor Kurzschlüssen und ist bei vielen Airlines empfohlen oder sogar Pflicht
  • Wind einplanen: Islands Wind kann sich innerhalb von Minuten drehen und auffrischen – gerade an Wasserfällen und Küsten empfiehlt sich ein vorsichtiger Teststart in Bodennähe
  • Wildtiere respektieren: Verhält sich ein Vogel oder Tier durch die Drohne unruhig, sofort landen oder wegfliegen – das ist in allen Schutzgebieten explizit vorgeschrieben
  • Vorfahrt für andere Luftfahrt: Besonders bei Jökulsárlón ist mit Helikopterverkehr zu rechnen – Drohnen müssen anderen Luftfahrzeugen immer ausweichen

Häufige Fragen zum Drohnenfliegen in Island

Brauche ich eine Genehmigung, um privat in Island eine Drohne zu fliegen?

Für rein private Freizeitflüge außerhalb der Schutzgebiete braucht Ihr keine gesonderte Genehmigung, müsst Euch aber an die allgemeinen Regeln der Samgöngustofa halten (120 m Höhe, Sichtflug, Abstand zu Menschen). In vielen Naturschutzgebieten und im Vatnajökull-Nationalpark gelten seit Mai 2026 zusätzliche, teils deutlich strengere Vorgaben.

Muss ich meine Drohne in Island registrieren?

Nur wenn die Nutzung über rein private Freizeitflüge hinausgeht, etwa bei kommerziellen Aufnahmen oder öffentlich veröffentlichtem Content. Die Registrierung bei der Samgöngustofa kostet 5.500 ISK (ca. 37 €) und gilt 5 Jahre.

Darf ich am Gullfoss oder Skógafoss eine Drohne fliegen?

Nein – beide gehören seit der Verschärfung vom 17. Mai 2026 zu den Gebieten, in denen Genehmigungen für Freizeit-Drohnenflüge praktisch nicht mehr erteilt werden.

Darf ich am Laki-Krater eine Drohne fliegen?

Nicht ohne Weiteres: Der Laki gehört im Vatnajökull-Nationalpark zu den Zonen, in denen Ihr vor Ort eine mündliche Erlaubnis der Ranger braucht. Fragt an der Rangerstation am Parkplatz nach, bevor Ihr startet.

Was passiert, wenn ich gegen die Drohnenregeln verstoße?

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, in Nationalparks kann zusätzlich die Drohne eingezogen werden. Wichtiger als die Strafe: Die Regeln dienen dem Schutz von Brutvögeln und der Ruhe anderer Besucher – haltet Euch daran, auch wenn gerade niemand hinschaut.

Fazit

Drohnenfliegen in Island ist 2026 kein Selbstläufer mehr: Neben den allgemeinen Regeln der Samgöngustofa kommen seit Mai 2026 deutlich verschärfte Vorgaben in vielen Naturschutzgebieten sowie ein eigenes, kleinteiliges System im Vatnajökull-Nationalpark dazu. Wer sich vor der Reise informiert und im Zweifel die Ranger vor Ort fragt, findet aber immer noch riesige Flächen, auf denen spektakuläre Luftaufnahmen möglich sind.

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